AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie unsere allgemein gültigen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alpsecure Security Systems gültig ab 01. Januar 2024

Allgemeine Leistungsausführung

(1) Die Alpsecure Security Systems, im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet, ist im Bereich der Installation und des Verkaufs von Alarmanlagen und Überwachungskameras tätig.


(2) Die Verpflichtungen zwischen Auftraggeber und dem Unternehmen werden in speziellen Verträgen festgelegt.

(3) Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen im Bereich der Installation und Wartung von Sicherheitssystemen und bedient sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen.

(4) Das Unternehmen ist allein verantwortlich für die Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern.


Installation und Verkauf von Alarmanlagen und Überwachungskameras

(1) Das Unternehmen bietet Installation und Verkauf von Alarmanlagen, Überwachungskameras sowie anderer sicherheitsrelevanter Technologien an.

(2) Der Vertrag über die Dienstleistungen und Produkte wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens wirksam.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Zugangsberechtigungen für die Installation bereitzustellen.


Begehungsrichtlinien

Die schriftliche Begehungsrichtlinie und der Alarmplan sind maßgebend für die Ausführung der Dienstleistungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.


Schlüssel und Notfallkontakte

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig und kostenfrei die für die Dienstleistung benötigten Schlüssel zur Verfügung.

(2) Das Unternehmen haftet für Schlüsselverluste und schuldhaft verursachte Schäden gemäß den vereinbarten Bedingungen.


Beanstandungen

Beanstandungen bezüglich der Installation und Wartung sind unverzüglich nach Feststellung der Betriebsleitung des Unternehmens in schriftlicher Form mitzuteilen.


Vertragsdauer

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bis zur Beendigung des jeweiligen Auftrages mit Unterschrift der Abnahme.


Beauftragung anderer Unternehmen

Das Unternehmen ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen mit qualifizierten Unternehmen zu bedienen, die alle erforderlichen Genehmigungen besitzen.


Unterbrechung der Dienstleistung

Im Falle höherer Gewalt kann das Unternehmen die Dienstleistung unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.


Vertragsänderungen, Stornofristen

Stornierungen sind bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Beginn der Dienstleistung kostenfrei möglich. Danach gelten gestaffelte Stornogebühren für Ausfallkosten unserer Mitarbeiterstunden. 

Ausfallkosten Staffelung: 

25%     10 Tage zuvor 

50%       5 Tage zuvor 

100%     2 Tage zuvor 

Der Kunde hat die Alpsecure schriftlich darauf aufmerksam zu machen das Änderungen gewünscht sind. 


Vorzeitige Vertragsauflösung

Bei Umzug des Kunden, Verkauf oder Aufgabe des Vertragsobjekts kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 14 tagen vor beginn des Auftrags die Auflösung schriftlich beantragt werden. 


Haftung und Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Unternehmens ist auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.


Installation

Bei unseren Installationen handelt es sich um arbeiten im Niederspannungsbereich, und keine Anschlusstätigkeiten im Schalt- oder Zählerschrank. Bei Bauseitigen Leistungen 230 V mit eigenem FILS am Aufstellungsort der Anlage, werden hierbei die Verteilungen oder neu gesetzte Steckdosen ausschließlich über unsere lizensierten Kooperationspartner ausgeführt. 


Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

Falls die verbauten Anlagen bereits vor der Installation schadhaft sind, hat Alpsecure 6 Monate zeit zur Nachbesserung.

Haftungen im B2B a 12 Monate auf Elektrogeräte.

Haftung im B2C a 24 Monate auf Elektrogeräte.


Haftpflichtversicherung und Nachweis

Das Unternehmen verpflichtet sich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung.


Zahlung des Entgelts

(1) Das Entgelt ist immer Voraus und bei längeren Aufträgen mit 14 tägige Rechnungstellung zu zahlen.

(2) Aufrechnung des Entgelts ist nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung.


Kostenlose Erstberatung

Die Beratung zum Schutz Ihres Objektes kostet sie bei Bestellung unserer Dienstleistung ab 500,- € nichts. Die Kosten für An- und Abfahrt (1,- € pro Km einfache Fahrt) inkl. Beratung (pro 15 Min. a 25,-€ werden in der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Somit kostet Sie unsere kostenlose Erstberatung bei Bestellung nichts, Sie müssen nur für die bei nicht Bestellung für die entstandenen Kosten aufkommen.


Preisänderung

Preiserhöhungen sind bei Veränderung gesetzlicher Kostenfaktoren zulässig, müssen jedoch angemessen begründet und rechtzeitig mitgeteilt werden. Alle unsere Preise verstehen sich bei Unternehmen in Netto und Privatpersonen in Brutto.


Vertragsbeginn

Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Auftrag mündlich oder schriftlich erteilt wird und vom Unternehmen bestätigt wird. Die AGB werden mit Auftragserteilung anerkannt.


Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe

Der Auftraggeber darf Mitarbeiter des Unternehmens nicht abwerben. Verstöße gegen dieses Verbot führen zu Vertragsstrafen ab 50.000,- €


Datenschutz

Für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gelten die Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.


Verbraucherstreitbeilegung

Das Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.